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Hat die DGUV Vorschrift 54 (Winden, Hub- und Zuggeräte) Gültigkeit, wenn Hubwinden auf unseren Flurförderzeugen verbaut sind?

durch– Trommeln,– Treibscheiben,– Spille,– Klemmbacken oder von Hand über Rollen bewegt werden,2. Ketten durch– Kettensterne,– Kettennüsse,– Kettenräder oder von Hand über Kettenräder oder Rollen bewegt werden oder3. Zahnstangen, Spindeln, Kolben oder deren Gegenstücke bewegt werden.Andere Einrichtungen sind z. B. Krane, Erdbaumaschinen, Hebebühnen, Flurförderzeuge, Regalbedienungsgeräte, Fahrzeuge. Geräte ...

Stand: 22.03.2021

Dialog: 43117