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Müssen die betriebseigenen Fahrzeuge auf einem nicht abgeschlossenen Betriebsgelände der StVZO entsprechen?

hierzu schon mehrfach Gerichtsentscheidungen getroffen. Ob im vorliegenden Fall ein ungehinderter Zugang zum Firmengelände möglich und damit dieses dem öffentlichen Verkehrsbereich zuzurechnen ist, können wir von hier aus nicht abschließend beurteilen. Gemäß dem Infoblatt "Gabelstapler im öffentlichen Straßenverkehr" der BG ETEM muss dies im konkreten Einzelfall durch die zuständige Behörde ...

Stand: 10.07.2024

Dialog: 6539