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Fallen PKW- und LKW-Anhänger unter den Begriff "Fahrzeuge" im Sinne des § 1 DGUV 70?

„Kommunalfahrzeuge; Allgemeine Anforderungen“. Einachsige Anhängefahrzeuge im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Starrdeichselanhänger; die Definition des Starrdeichselanhängers nach DIN 70010 „Systematik der Straßenfahrzeuge; Begriffe für Kraftfahrzeuge, Fahrzeugkombinationen und Anhängefahrzeuge“ lautet: „Anhängefahrzeug mit einer Achse oder Achsgruppe, bei dem – die winkelbewegliche Verbindung ...

Stand: 07.12.2016

Dialog: 27927