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Müssen wir unsere Beschäftigten im Außendienst daraufhin kontrollieren, ob sie einen Führerschein besitzen?

Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen (§ 2 StVG). Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt nach § 21 StVG einen Straftatbestand dar. Es wird empfohlen, dass sich der Arbeitgeber zumindest bei der Einstellung der Beschäftigten oder bei der Übertragung eines neuen Tätigkeitsbereichs, bei dem das Privatfahrzeug der Beschäftigten dienstlich oder geschäftlich genutzt werden soll, eine gültige Fahrerlaubnis vorlegen ...

Stand: 05.03.2024

Dialog: 18210