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Welche Schulungsmaßnahmen sind in welcher Form für Fahrzeugladekranführer verpflichtend?

"Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten". In der DGUV Vorschrift 52 lässt sich in § 29 "Kranführer, Instandhaltungspersonal" folgendes nachlesen:"Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen, 1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die körperlich und geistig geeignet sind, 3 ...

Stand: 31.10.2019

Dialog: 4400