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Fallen Elektroschlepper unter die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge"? Ist für deren Benutzung ein Führerschein notwendig?

Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, wird die Fahrerlaubnis Klasse L benötigt. Für Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h wird keine Fahrerlaubnis benötigt.  Informationen zu der Thematik werden finden sich in der Broschüre "Einsatz von Flurförderzeugen - Flurförderzeuge im öffentlichen Straßenverkehr" der BGHW. Wir empfehlen ...

Stand: 04.12.2016

Dialog: 3008