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Fallen Elektroschlepper unter die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge"? Ist für deren Benutzung ein Führerschein notwendig?

Elektroschlepper können Fahrzeuge im Sinne der DGUV Vorschrift 70 oder Flurförderzeuge im Sinne der DGUV Vorschrift 68 sein. Welcher berufsgenossenschaftlichen Vorschrift ein Elektroschlepper zuzuordnen ist, ergibt sich aus den Unterlagen des Herstellers. In Zweifelsfällen sollte bei der Berufsgenossenschaft nachgefragt werden, welcher Unfallverhütungsvorschrift das mobile Arbeitsmittel zuzuordnen ...

Stand: 04.12.2016

Dialog: 3008