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Müssen wir unsere Beschäftigten im Außendienst daraufhin kontrollieren, ob sie einen Führerschein besitzen?

vom Geltungsbereich dieser Unfallverhütungsvorschrift ausgenommen. Somit ist hieraus eine allgemeine Verpflichtung des Arbeitgebers, sich von der Eignung der Beschäftigten zum selbständigen Führen von Fahrzeugen zu überzeugen, nicht gegeben.Es gilt aber:Wer auf öffentlichen Straßen ein Fahrzeug führen will, bedarf einer Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis ist durch eine amtliche ...

Stand: 05.03.2024

Dialog: 18210