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Haben sich in Bezug auf die Ausbildung von Staplerfahrern und Kranbedienern durch die neue Betriebssicherheitsverordnung Änderungen ergeben?

für Arbeitsstätten (ASR) für die Arbeitsstättenverordnung. Wendet der Arbeitgeber die in diesen Technischen Regeln beispielhaft genannten Maßnahmen an, so kann er rechtlich die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung für sich geltend machen. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, hat er die gleichwertige Erfüllung der Verordnung schriftlich nachzuweisen. ...

Stand: 24.06.2015

Dialog: 24134