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Haben sich in Bezug auf die Ausbildung von Staplerfahrern und Kranbedienern durch die neue Betriebssicherheitsverordnung Änderungen ergeben?

oder bei einer Berufskrankheit, grundsätzlich durch Beiträge der Arbeitgeber, die dadurch in ihrem Haftungsrisiko entlastet werden. Die Unfallversicherungsträger haben unter anderem die Aufgabe, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben erlassen die UVT ...

Stand: 24.06.2015

Dialog: 24134