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Darf ich einen Mitnahmestapler mit einer Geschwindigkeit bis 6 km/h ohne Fahrerlaubnis im öffentlichen Verkehr führen?

Sie dürfen einen Mitnahmestapler im öffentlichen Verkehr ohne Fahrerlaubnis führen, wenn der eine Geschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h hat. Die Rechtsquelle finden Sie über den folgenden Link: Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.htmlDort:"(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind (...)3 ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 20779