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Müssen wir unsere Beschäftigten im Außendienst daraufhin kontrollieren, ob sie einen Führerschein besitzen?

sein."Die im § 35 der DGUV Vorschrift 70 genannten Voraussetzungen werden mit den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 70 konkretisiert: "Versicherte sind körperlich und geistig geeignet, wenn sie durch ihre Vorbildung, Kenntnisse, Berufserfahrung und persönliche Eigenschaften, z.B. Seh- und Hörvermögen, Zuverlässigkeit, zum Führen des Fahrzeugs befähigt sind. …Es ist zweckmäßig, den Auftrag zum Führen ...

Stand: 05.03.2024

Dialog: 18210