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Wie ist die rechtliche Situation, wenn fremde Speditionsfirmen mit ihren mitgebrachten Staplern auf unserem Betriebsgelände ihre Fahrzeuge be- und entladen?

Grundsätzlich spricht rechtlich nichts dagegen, dass die Fahrer mit ihren eigenen Flurförderzeugen Be- und Entladearbeiten durchführen.Es ist der § 8 Arbeitsschutzgesetz "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" zu beachten und hier insbesondere der Absatz (2)."(1) Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherhe ...

Stand: 29.04.2019

Dialog: 17577