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Wer muss letztendlich Sicherungsmaterial für die Ladungssicherung bereitstellen?

- der Absender!§ 412 HGB - betriebssichere Verladung - der Frachtführer!§ 31 StVZO - Ausrüstung des Fahrzeugs - der Fahrzeughalter!Jede der v. g. Personen trägt für ihren Bereich die Verantwortung. Kostenfragen sind ggf. vertraglich zu regeln. Auch wenn es nicht klar geregelt ist, wer die Mittel zur Ladungssicherung bereitstellen muss, ist es Gang und Gäbe, dass die Fahrzeughalter in diese Verantwortung ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 6168