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Seeschifffahrt, Container, Hafen, Laschen, Ladungssicherung, Besatzung, Kollisionen

Flaggen Anwendung.Unfallverhütungsvorschriften sind für ausländische Firmen als Technische Regel zu beachten. Die DGUV Vorschrift 36 "Hafenarbeiten" und die DGUV Vorschrift 84 "Unfallverhütungsvorschrift Seeschifffahrt" enthalten detaillierte Regelungen.So sind z.B. Arbeiten bei Absturzgefahren über mehr als eine Containerhöhe nur mit Höhensicherung zulässig (DGUV Vorschrift 36, § 11). Im Hafen ...

Stand: 10.05.2019

Dialog: 2667