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Gilt die Verantwortung des Fahrers für die Ladungssicherung auch dann, wenn die Ladung in der Wechselbrücke verplombt ist?

, sich eine Verantwortung des Fahrers nach § 23 der StVO ergibt, wenn er vor oder nach Fahrtantritt wahrnehmbare Ladungssicherungsmängel nicht behebt oder beheben lässt.Auf die Anforderungen zur Ladungssicherung beim Transport gefährlicher Güter gem. Verordnung GGVSEB und ADR (Kap. 7.5.7) weisen wir hin. ...

Stand: 27.12.2023

Dialog: 6244