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Müssen Flurförderzeuge gegen Nutzung durch unbefugte Personen gesichert werden, wenn es sich bei diesen z.B. um Besucher der Werkstatt handelt?

Ja, auch in dem von Ihnen geschilderten Fall ist der Schlüssel abzuziehen. In der DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" ist hierzu folgendes nachzulesen:"7.1 Sichern gegen unbefugtes Benutzen Nur vom Unternehmer beauftragte Personen dürfen den Gabelstapler fahren. Sie müssen verhindern, dass ihr Gabelstapler unbefugt benutzt wird. Dazu genügt in der Regel, wenn der Antrieb stillgesetzt und der S ...

Stand: 16.10.2023

Dialog: 42472