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Wie sollten sich Beschäftigte verhalten, wenn Sie mit Radladern arbeiten sollen, an denen sie nicht eingewiesen sind?

Kap. 2.12 werden die Anforderungen an den Maschinenführer formuliert. "Mit dem selbstständigen Führen oder Warten von Erdbaumaschinen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. körperlich und geistig geeignet sind, 3. im Führen oder Warten der Erdbaumaschine unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben ...

Stand: 25.04.2019

Dialog: 16471

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