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Ist bei einem kraftschlüssig (mittels Reibkraft) arbeitendem Lastaufnahmemittel (Kran) die Last besonders zu sichern?

Uns sind aus dem Arbeitsschutzrecht keine Vorschriften bekannt, die bei kraftschlüssig wirkenden Lastaufnahmemitteln pauschal zusätzliche Vorkehrungen wegen eines möglichen Herabfallens der Last fordern. An jedem Kran muss aber die zulässige Tragfähigkeit dauerhaft und leicht erkennbar angebracht sein.Im § 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) wird als eine Grundpflicht des Arbeitgebers genannt:"D ...

Stand: 31.07.2018

Dialog: 42382