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Wie müssen in einer Formaldehydlösung getränkte Patientenproben, die nicht dem ADR unterliegen, für den öffentlichen Straßenverkehr verpackt sein?

-Schnelltestung entnommen wurden (sogenannte A-Proben)Versandvorschriften – kurz gefasstWenn Sie Proben mit der Deutschen Post versenden, müssen Sie sich nach den „Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen – Teil 1: Brief national“ richten.In den Regelungen wird zwischen „A: Briefsendungen“ und „B: briefähnlichen Sendungen“ unterschieden. Demnach dürfen in „Briefsendungen ...

Stand: 06.05.2021

Dialog: 42787