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Werden besondere Anforderungen an das Abstellen von Kesselwagen gestellt, in denen giftige und umweltbelastende Stoffe transportiert werden?

der Beförderungspapiere belegbar sein. Sind Versand- und Empfangsort nicht ausgewiesen, wird von einer laufenden Beförderung nicht gesprochen werden können. Ein Ende der Beförderung ist anzunehmen, wenn die Sendung nach der Anlieferung nicht entladen wird. Die teilweise Entladung ist gleich zu bewerten wie die Nicht-Entladung. Versandstücke, Tankcontainer, Tanks und Kesselwagen dürfen während des zeitweiligen ...

Stand: 11.04.2019

Dialog: 16380