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Fällt der Transport eines 5.000 Liter Stahltanks (leer, ungereinigt) in einem Seecontainer mit Auffangwanne für die Bevorratung mit Diesel unter die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.5 ADR?

Nein, für die beschriebenen Tanks können die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.5 ADR nicht in Anspruch genommen werden, da es sich weder um ein Grosspackmittel (IBC) noch um eine Grossverpackung handelt.Für den Tank gelten die Vorgaben des ADR, insbesonders Kapitel 4.3 mit dem Unterabschnitt 4.3.2.4 "Ungereinigte leere Tanks, Batterie-Fahrzeuge und MEGC". Dies bedeutet, der Transport des ung ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 20955