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Arbeitsschutz bei Sonderabfallkleinmengensammlung/-Transport

://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16496/Direkte Arbeitschutzauflagen ergeben sich neben den einschlägigen Gesetzen, wie Arbeitsschutzgesetz oder Gefahrstoffverordnung, aus der TRGS 520 Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und zugehörigen Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle.    ...

Stand: 22.03.2019

Dialog: 6215