Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Muss beim Transport von kritisch defekten Lithium-Ionen-Batterien (LIB) im Beförderungspapier der Zusatz "Beförderung nach Sondervorschrift 677, Beförderungskategorie 0" eingetragen werden oder "Beförderung nach Sondervorschrift 376, Beförderungskategorie 0"?

Gase oder Dämpfe neigen, sind der Beförderungskategorie 0 zuzuordnen. Im Beförderungspapier ist die Angabe «BEFÖRDERUNG NACH SONDERVORSCHRIFT 376» durch die Angabe «BEFÖRDERUNGSKATEGORIE 0» zu ergänzen."Dementsprechend ist im Beförderungspapier "Beförderung nach Sondervorschrift 376, Beförderungskategorie 0" einzutragen.Auf die DGUV Information 205-014 - Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen ...

Stand: 30.07.2025

Dialog: 44141