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Müssen Textilspielzeuge (von Privatpersonen und Gewerbetreibenden hergestellt), welche im Rahmen einer Vereinsinitiative an Krankenhäuser für Frühchen abgegeben werden, den Vorgaben für Spielzeug gemäß Spielzeugrichtline entsprechen?

Aus unserer Sicht ist hier das LFBG und die 2. ProdSV zu betrachten. Entsprechend § 2 Nummer 3 der 2. ProdSV gilt: " Bereitstellung auf dem Markt jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Spielzeugs zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Markt der Europäischen Union im Rahmen einer Geschäftstätigkeit."Dementsprechend ist bezogen auf die konkrete Frage auszusagen, dass von Gew ...

Stand: 13.01.2020

Dialog: 42303