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Müssen Textilspielzeuge (von Privatpersonen und Gewerbetreibenden hergestellt), welche im Rahmen einer Vereinsinitiative an Krankenhäuser für Frühchen abgegeben werden, den Vorgaben für Spielzeug gemäß Spielzeugrichtline entsprechen?

werden, ist aus unserer Sicht ein "Bereitstellung" im Sinne der 2. ProdSV anzunehmen. Zusätzlich Information: Auch ein Verein hat eine Sorgfaltspflicht bezüglich der Spendenprodukte. Bei Kuchenspenden ist es eindeutiger gesetzlich im LFGB §5 geregelt: JEDER, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt, haftet zivil- und strafrechtlich dafür, dass die Produkte einwandfrei sind und gesundheitlich ...

Stand: 13.01.2020

Dialog: 42303