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Dürfen Feuerzeuge in Spielzeugform ohne Kindersicherung verkauft werden?

AntwortNein, Sie dürfen die Feuerzeuge weder ohne noch mit Kindersicherung vertreiben. Alle Feuerzeuge die durch Unterhaltungseffekte wie Blinken, Klingel oder durch Spielzeugcharakter für Kinder (unter 51 Monaten = 4 ¼ Jahren) interessant sind, sind grundsätzlich und ausnahmslos für alle Verbrauchergruppen in der EU verboten. Hauptziel ist es, Unfälle durch "zündelnde Kinder" zu verhindern ...

Stand: 13.07.2018

Dialog: 6762