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Dürfen Feuerzeuge in Spielzeugform ohne Kindersicherung verkauft werden?

hat diese Entscheidung der Kommission am 03.04.2011 im Rahmen der Feuerzeugverordnung (FeuerzeugV) in nationales Recht umgesetzt. Seitdem dürfen einfache Feuerzeuge nur noch mit Kindersicherung erstmalig in den Verkehr gebracht (importiert) werden. Feuerzeuge mit Unterhaltungseffekten (dazu gehören auch Feuerzeuge in Spielzeugform) dürfen seit diesem Zeitpunkt überhaupt nicht mehr importiert ...

Stand: 13.07.2018

Dialog: 6762