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Dürfen Feuerzeuge in Spielzeugform ohne Kindersicherung verkauft werden?

. Feuerzeuge unterliegen nicht der Spielzeugrichtlinie.Gesetzliche GrundlageDie Europäische Kommission hat die Mitgliedstaaten in der Entscheidung 2007/231/EG vom 12. April 2007 verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, dass ab dem 11.03.2008 nur noch kindergesicherte Feuerzeuge an Verbraucher abgegeben werden dürfen und die Abgabe von Feuerzeugen mit Unterhaltungseffekten an Verbraucher verboten ist. Deutschland ...

Stand: 13.07.2018

Dialog: 6762