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Die meisten Schleifscheiben haben ein Verfalldatum. Wird dieses in einer Verordnung oder einem Gesetz vorgeschrieben?

In der DGUV Information 209-002 "Schleifen" ist zu dem Verfallsdatum folgendes nachzulesen:"Ein weiteres zusätzliches Kennzeichnungsmerkmal ist das so genannte Verfallsdatum bei kunstharzgebundenen Schleifscheiben mit und ohne Faserstoffverstärkung zur Verwendung auf Handschleifmaschinen. Es begrenzt deren Nutzungsdauer auf einen Zeitraum von 3 Jahren nach Herstellung. Damit soll den Auswirkungen ...

Stand: 07.04.2021

Dialog: 43267

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