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Ist es ausreichend, wenn an einer Maschine die Gefahrenstellen mit einem Gehäuse mit Tür abgetrennt sind und sich die Tür nur mit Werkzeug öffnen lässt?

werden, wenn der Zugang zum abgesicherten Bereich nicht bzw. nur selten erfolgen muss (vgl. § 217 des EU-Leitfadens zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG). Anderenfalls müssen diese Schutzeinrichtungen die Anforderungen an bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung gemäß Ziff. 1.4.2.2, Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen. Welche Anforderungen im Einzelnen an die Schutzeinrichtungen ...

Stand: 03.02.2017

Dialog: 28464