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Ist es zulässig, Not-Befehlseinrichtungen mit einem Kragen zusätzlich mit einer Glasscheibe abzudecken und einen Notfallhammer dazuzuhängen, oder stellt das im Notfall ein zu großes Hindernis dar?

Was die Sicherheit von Maschinen betrifft, ist es nicht zulässig Not-Halt Befehlsgeräte mit einer Glasscheibe abzudecken. Hierzu gibt es mehrere Gründe:a) Eine notwendige Betätigung des Not-Halt Befehlsgerätes würde mit einer Gefährdung verbunden sein (mögliche Schnitt- und Stichverletzungen an den Glasscherben. Das ist nicht zulässig. Siehe Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 5, § 8 ...

Stand: 13.12.2022

Dialog: 43739

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