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Welchem Standard muss ein Gerät entsprechen, welches für spezielle Wartungsarbeiten außerhalb Deutschlands hergestellt wurde?

BetrSichV).Aus Sicht des Arbeitsschutzes muss der Arbeitgeber die Benutzung unsicherer elektrischer Geräte in seinem Betrieb untersagen (§ 4 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung und § 11 der DGUV Vorschrift 1). Die Beschäftigten haben daran eine Mitwirkungspflicht (§§ 15, 16 Arbeitsschutzgesetz und §§ 15, 16 DGUV Vorschrift 1).Neben dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und der 1 ...

Stand: 04.05.2016

Dialog: 5517