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Welche Erklärung muss die ausführende Firma bei der Modernisierung eines Schaltschrankes abgeben? Sie kann ja nur bescheinigen, was sie dort eingebaut hat, die vorhandene alte Elektrik bleibt weiterhin bestehen.

, dass die Maschine von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu ermitteln, ob die Maschine (Arbeitsmittel) die Anforderungen, die an die Beschaffenheit gestellt werden, entsprechen (siehe § 5 BetrSichV).In jedem Fall ist nach dem Umbau eine Prüfung ...

Stand: 02.01.2024

Dialog: 30882

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