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Welche Erstzmaßnahmen sind in Industriemuseen zu treffen, um Beschäftigte und Besucher vor den Gefahren der zu Vorführungszwecken betriebenen Maschinen zu schützen?

ist im Gesetz selbst nicht genannt. Sie wird jedoch aus Urteilen der Rechtsprechung zu §§ 823 ff BGB hergeleitet. Garantenstellung: Die Garantenstellung beinhaltet die Pflicht des Arbeitgebers zu handeln, um seine Beschäftigten und Dritte vor Gefahren zu schützen. Dies gilt immer dann, wenn erkennbar ist, dass keine Schutzmaßnahmen zur Gefahrenabwehr getroffen werden oder Unkenntnis bzw. mangelnde ...

Stand: 13.02.2013

Dialog: 17915