Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Muss eine Fangvorrichtung bei einem kraftbetätigten Tor eine eigenständige CE-Kennzeichnung erhalten?

Sicherheitsbauteile, die zur Ersetzung identischer Bauteile bestimmt sind und vom Hersteller der ursprünglichen Gesamtmaschine (hier das kraftbetätigte Tor) geliefert werden, sind vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausgenommen (Artikel 1 Absatz 2 a der Maschinenrichtlinie - siehe auch Seite "Maschinen" der BAuA) und sind demnach nicht extra zu kennzeichnen. ...

Stand: 14.06.2012

Dialog: 16390