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Handelt es sich beim Wiederinbetriebnehmen einer Maschine um ein neues Inverkehrbringen?

kann auch über ergänzende Schutzmaßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung unter Anwendung des T-O-P-Prinzips gewährleistet werden (technische, organisatorische, persönliche Maßnahmen). Hiermit kann der Arbeitgeber ermitteln, ob und in welchem Umfang Nachrüstungen an der Maschine nötig sind. Hierbei ist der Verbesserungsgrundsatz gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) zu beachten. Der „Stand ...

Stand: 15.08.2022

Dialog: 43598