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Was hätte es für Konsequenzen, wenn wir Maschinen ohne CE-Zeichen in Betrieb nehmen?

dieser Verordnung übereinstimmt.Wer eine Maschine oder ein Sicherheitsbauteil vorsätzlich oder fahrlässig ohne EG-Konformitätserklärung oder CE-Kennzeichnung in den Verkehr bringt, handelt ordnungswidrig (§ 8 Nr. 9 ProdSV)Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro geahndet werden (vgl. § 39 Abs. 2 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)).Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel ...

Stand: 07.05.2022

Dialog: 5364