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Wie sind Einzelmaschinen, die zu einer Gesamtheit von Maschinen zusammengefügt sind, zu kennzeichnen? Wo sind die Dokumente aufzubewahren?

, die in die Gesamtheit der Maschinen eingebaut werden, muss den technischen Unterlagen für die Gesamtheit der Maschinen beigefügt werden – siehe § 392: Anmerkungen zu Anhang VII Teil A Nummer 1 Buchstabe a“Die technischen Unterlagen der Gesamtheit von Maschinen sind mindestens zehn Jahre lang bereitzuhalten.Der Anlagenbauer wird nicht zum Hersteller der Einzelmaschinen oder der eingebauten Druckbehälter ...

Stand: 09.02.2023

Dialog: 5690

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