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Wie wird die CE-Kennzeichnung bei Unikaten (Leuchten, bestehend aus Lampenfuß, Kabel und Stecker) gehandhabt?

Das EU-Recht ist für Endverbraucher "etwas" unübersichtlich. Die formal richtige Sichtweise ergibt sich aus der folgenden Darstellung der Rechtslage: Bei der Bereitstellung von betriebsfertigen Leuchten auf den Märkten des Europäischen Wirtschaftsraumes, die u.a. zur Verwendung bei einer Nennspannung  zwischen 50 und 1.000 V für Wechselstrom vorgesehen sind, müssen die Anforderungen der  Richtlini ...

Stand: 24.01.2016

Dialog: 25089

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