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Müssen stationäre Lagerbühnen mit einem Typenschild des Herstellers gekennzeichnet sein? Was ist, wenn der Hersteller nicht mehr existiert?

Wir beantworten Ihre Anfrage aus der Sicht des Arbeitsschutzrechts wie folgt: Nach dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Im Rahmen ...

Stand: 05.08.2015

Dialog: 3040