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Muss ein Arbeitgeber im Falle eines Unfalles an einer Maschine die Konformitätserklärung den Aufsichtsbehörden vorlegen können?

Entsprechend § 22 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber der zuständigen Behörde zur Durchführung ihrer Überwachungstätigkeit die entsprechenden Unterlagen zu überlassen.Die EG-Konformitätserklärung ist eine juristische Erklärung des Herstellers oder seines Bevollmächtigten aus der hervorgeht, dass die betreffende Maschine mit allen einschlägigen Bestimmungen der Maschinenrichtlinie ...

Stand: 18.06.2021

Dialog: 12896