Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Müssen wir die Oberfläche unserer Software und die Bedienungsanleitung in die jeweilige EU-Amtssprache übersetzen lassen?

Die Einhaltung der sich aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergebenden Pflichten, hier u.a. Anhang I, Ziff. 1.2.1 RL 2006/42/EG, obliegt dem Hersteller der Maschine, der u.a. Ihre Software in seinen Maschinen verwendet. Bezüglich der Sprachfassung ist hier Anhang 1, Ziff. 1.7.1 RL 2006/42/EG zu beachten. In welcher Sprachfassung Sie als Software-Ersteller diese dem Maschinenhersteller oder ande ...

Stand: 19.06.2012

Dialog: 14185