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Muss man bei der Herstellung einer Maschine die Forderungen der Normung exakt umsetzen oder reicht es aus, auf andere Art und Weise eine gleichrangige Sicherheit zu erreichen?

von Personen und die Sicherheit von Haustieren und Gütern und, soweit anwendbar, die Umwelt nicht gefährden. Hierbei muss er vor dem Inverkehrbringen oder vor der Inbetriebnahme einer Maschine u. a. sicherstellen, dass die Maschine den in Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie - MRL) aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht ...

Stand: 31.03.2014

Dialog: 20768