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Könnte man dem Verwender von PSA die Inhalte der gemäß Verordnung (EU) 2016/425 Anhang II, Nr. 1.4. erforderlichen Informationsbroschüre mittels eines Bildschirms am Ausgabeautomaten zur Verfügung stellen?

, Bevollmächtigte, Einführer und Händler. Der Verwender der PSA ist kein Adressat der VO(EU) 2016/425. Das zur Verfügung stellen durch den AG an den AN ist auch keine Bereitstellung auf dem Markt. Hierfür kommen die Vorgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes, insbesondere der BetrSichV, zur Anwendung.Denkbar wäre, als Hersteller zusätzlich zur schriftlichen Informationsbroschüre, eine elektronische Variante ...

Stand: 27.05.2019

Dialog: 42736