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Um welche Elemente in Modul A in Anhang III der neuen Niederspannungsrichtlinie handelt es sich, auf die Artikel 15 Abs.2 der Richtlinie Bezug nimmt?

Artikel 15 (2) der Niederspannungsrichtlinie lautet: "Die EU-Konformitätserklärung entspricht in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IV, enthält die in Modul A in Anhang III angegebenen Elemente und wird auf dem neuesten Stand gehalten…." In der Tat ist die Lesbarkeit der NiederspannungsRL an dieser Stelle umständlich / nicht hinreichend genau. In Anhang IV wird lediglich der Aufbau der EU ...

Stand: 28.04.2014

Dialog: 21019