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Wie werden Werkstoffe in der neuen Maschinenrichtlinie betrachtet?

, was unter 'gleichartigen Werkstoffen' zu verstehen ist, wurden unter Anhang I, Ziff. 2.3 RL 98/37/EG beispielhaft Kork, Bein, Hartkautschuk, harte Kunststoffe und vergleichbare Werkstoffe genannt.Die jetzt gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG  (MRL; http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:157:0024:0086:DE:PDF) hat diese Regelungen übernommen, lediglich die erläuternden Hinweise sind entfallen ...

Stand: 15.01.2010

Dialog: 10051