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Kann das Produktsicherheitsgesetz auch auf Software angewendet werden oder unterliegt diese einer anderen Verordnung?

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gilt für Produkte. Produkte sind nach § 2 Nr. 22 ProdSG Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind. Der Fertigungsprozess ist im Gesetz nicht näher definiert. Der Duden definiert eine „Fertigung“ als „industriellen oder handwerklichen Produktionsprozess“. Die Software wird als „nicht technisch-physikalischer ...

Stand: 14.04.2016

Dialog: 3036