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Ergeben sich die sicherheitstechnischen Anforderungen an Energieanlagen ausschließlich aus dem Energiewirtschaftsgesetz, so dass ProdSG, 9. ProdSV usw. nicht anwendbar sind?

anerkannten Regeln der Technik einzuhalten (§ 49 Abs. 1 EnWG).Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik kann grundsätzlich vermutet werden, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von1. Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.,2. Gas die technischen Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e ...

Stand: 15.09.2021

Dialog: 20383