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Nach welcher Regelung sind seit 2009 Zuleitungen mit einem Querschnitt von 1 mm² an Mehrfachsteckdosenleisten nicht mehr zulässig?

. In einer dieser Normen findet man den angefragten Querschnitt.Die Ausführungen der DIN VDE 0620-2-1 Abschnitt 23.3 besagen zusammengefasst: Der Leiterquerschnitt, bezugnehmend auf einen Bemessungsstrom von 16 A, muss 1,5 mm² betragen, es sei denn, es ist eine Schutzeinrichtung (z. B. Sicherung), die auf den Bemessungsstrom der Leitung abgestimmt wurde, eingebaut. ...

Stand: 28.05.2014

Dialog: 21215